Kinder- und Jugendberatung
Sexualisierte Gewalt / sexueller Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche lässt sich definieren als: jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen seinen Willen vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund seines körperlichen, psychischen und kognitiven Entwicklungsstandes nicht wissentlich zustimmen kann. Täter*innen nutzen dabei Macht- und Autoritätspositionen aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
Wer kann sich an die Kinder- und Jugendberatung wenden?
- alle Kinder und Jugendlichen bis 21 Jahre (m/w/d), die von sexualisierter Gewalt / sexuellem Missbrauch bedroht oder betroffen sind oder waren
- Eltern, Angehörige und Freund*innen
- Fachkräfte und Multiplikator*innen
Angebote
Sozialpädagogische und traumasensible Beratung
Kinder und Jugendliche, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren, und deren Angehörige erhalten bei uns eine umfassende Beratung um das Erlebte bewältigen zu können. Die Beratung kann telefonisch und oder in unseren Beratungsräumen stattfinden.
Zeug*innenbegleitung zu Polizei und Rechtsberatung
Zu diesen oft belastenden Terminen können wir Kinder und Jugendliche im Rahmen unserer Beratung begleiten.
Fachberatung für Fachkräfte
Gern beraten wir Fachkräfte und ihr Team im Sinne der traumapädagogischen Fachberatung und unterstützen bei der Entwicklung von präventiven Strukturen.