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Kinder- und Jugendberatung

Für wen sind wir da?

  • Kinder und Jugendliche die durch das Miterleben häuslicher Gewalt belastet sind
  • Kinder und Jugendliche die in ihrem familiären Umfeld häusliche Gewalt und Stalking erleben
  • Jugendliche die in ihrer eigenen Beziehung von häuslicher Gewalt und Stalking betroffen sind (Teen Dating Violence)
  • Personensorgeberechtigte, Institutionen und/ oder weitere Personen die in Kontakt mit von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen stehen

Wir beraten Kinder und Jugendliche unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität, (sozialen) Herkunft sowie Be_hinderungen und berücksichtigen weitere mögliche Diskriminierungserfahrungen innerhalb der Biografie.

Die Kinder- und Jugendberatung der KIS versteht sich als Interessenvertreter*innen der Kinder und Jugendlichen im Kontext Häuslicher Gewalt und Stalking. Deshalb ist Parteilichkeit die Grundlage für das (wieder-) Sichtbarmachen von Bedürfnissen und Rechten von (mit)- Betroffenen Kindern und Jugendlichen von häuslicher Gewalt.

Zeug*innenschaft häuslicher Gewalt:

…betrifft Kinder und Jugendliche die Gewaltsituationen zwischen Familienmitgliedern erlebt haben.
Häufig handelt es sich hier um die eigenen Eltern oder Stiefeltern – doch auch das Erleben der gewaltvollen Auseinandersetzung zwischen weiteren Konstellationen innerhalb der Familie wird so bezeichnet.

Mit “Erleben” bezeichnen wir das “Sehen” und “Hören” der Gewalt, sowie das Spüren der zumeist dauerhaft angespannten Situationen im Umfeld – auch nach Trennungssituationen.

Teen Dating Violence:

…betrifft Jugendliche die in der ersten romantischen Beziehung und Dating – Erfahrungen verschiedene Gewaltformen erleben und somit eine Entwicklungs- und Bewegungseinschränkung erfahren.

Mit Gewaltformen bezeichnen wir:

körperliche, psychische, sexualisierte, digitale Gewalt und Stalking.

Insbesondere der Einbezug der Freund*innenkreise (Peergroup) durch Täter*innen, sowie die Ausweitung der Gewalt auf verschiedenster sozialen Plattformen stellt häufig eine Mehrfachbedrohung dar.

Geschwisterliche Gewalt

…betrifft Kinder und Jugendliche die in ihrer Geschwisterbeziehung körperliche, psychische, soziale Gewalt erleben.
Besonders bei Geschwisterkonstellationen mit möglichen Machtgefällen (Alter, Geschlecht, körperlicher und psychischer Fähigkeiten) besteht ein erhöhtes Risiko von Machtmissbrauch.

Unter Machtmissbrauch verstehen wir:

  • das Kontrollieren des Geschwisterkindes hinsichtlich geführten Sozialkontakten und Beziehungen
  • die körperliche und psychische Einschüchterung des von Gewalt betroffenen Geschwisterkindes
  • die Instrumentalisierung eines Geschwisterkindes durch ein Elternteil, um die betroffene Person zu kontrollieren, wobei u.a. körperliche Gewalthandlungen legitimiert werden.

Ziel der Beratung ist das Herstellen von Sicherheit und das Ende der gewaltvollen Situation.

Weitere Ziele und/oder Inhalte der Beratung können sein:

  • Akutes Krisenmanagement
  • Altersgerechte Informationen zu Schutz- und Hilfsmöglichkeiten
  • Altersgerechte Aufklärung über Gewaltdynamiken
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Unterstützung bei Aufarbeitung von Gewalterlebnissen (u.a. bei Polizeieinsätzen)
  • Vermittlung an weitere Hilfsangebote

KINDER UND JUGENDLICHE HABEN EIN RECHT AUF GEWALTFREIE ERZIEHUNG (§ 1631, ABS.2 BGB)

JEDER MENSCH HAT DAS RECHT AUF EIN LEBEN OHNE GEWALT. (GG Artikel 2 Absatz 2)